Strenge Regeln für Böllerschützen
Ebenso das Christkindlanschießen ist in Niederbayern ein alter Brauch.
Ein Böllerschütze von heute hat aber verschiedene Auflagen zu erfüllen, um überhaupt diesem Brauchtum nachgehen zu können:
-Er muß eine Einzelgenehmigung nach §27 SprengG besitzen.
-Er muß einen Grundlehrgang nach §32 SprengG ablegen und bestehen.
-Er muß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 SprengG vorlegen.
-Jedes Schießen in der Öffentlichkeit ist der Polizei anzuzeigen, sowie von der zuständigen Gemeinde genehmigen lassen.
-Es darf nicht vor 6:00 Uhr morgens, oder nach 22:00 Uhr Abends geschoßen werden.
-Die Böller sind regelmäßig in einem Abstand von 5 Jahren durch das Beschußamt zu prüfen.
-Der Prüfbericht ist dem Landratsamt vorzulegen.
-Verstöße wie Alkohol am Steuer oder Nichteinhaltung der Bestimmungen haben den Entzug der Erlaubnis zur Folge.
Ausführlichere und wichtige Informationen zum Thema Böller stehen unter "Infos -> Downloads -> Böller" zur Verfügung, oder unter diesem Link:
http://www.gau-vilsbiburg.de/index.php/infos/downloads/viewcategory/29-boeller