Die Technische Kommission (TK) des DSB hat, leider unterm Sportjahr und mit sofortiger Wirkung, neue Richlinien zur Ergänzung bzw. Konkretisierung der Sportordnung veröffentlicht. Siehe Links.
Die wesentlichsten Punkte sind:
- das Tiefenmaß 25 mm (SpO 9.7.2), was letztes Jahr auch für Auflagegewehre eingeführt wurde, wurde wieder gekänzelt.
- Für Schaftkappen gilt eine Sehnenlänge von min. 70 mm. Die Kappe muß komplett an Brust/Schulter anliegen.
- Schaftbacken dürfen, z.B. durch Ausfräsungen, nicht der Gesichtswange angepasst werden. Weitere Backenanbauten
sind nicht gestattet. Sie darf aber auch nicht entfernt werden.