StandarteVelden

StandarteVilsbiburg

 Schutzpatron

 
 
 
 

Sebastian GaustandarteDer heilige Sebastian war schon immer ein beliebter Heiliger. Sebastian ist der Schutzheilige gegen die Pest, da man seiner Fürbitte das schnelle Erlöschen der Pest 680 in Rom zusprach. Sebastian ist Patron der Sterbenden, Eisenhändler, Töpfer, Gärtner, Gerber, Bürstenbinder, Stadt-/Gemeindepolizisten (D) und (I), Schützenbruderschaften, Soldaten, Kriegsinvaliden, Büchsenmacher, Eisen- und Zinngießer, Steinmetze, Leichenträger und Brunnen; gegen Pest und Seuchen. Außerdem ist er Schutzheiliger der Münchner Polizei sowie der Stadt- und Gemeindepolizeien Italiens.

Seit 2004 ziert er die Standartenspitze des Schützengaues Vilsbiburg.

Leben: Der Legende nach bekannte sich Sebastian, ein Offizier der kaiserlichen Garde, öffentlich zum Christentum, woraufhin Kaiser Diokletian ihn zum Tode verurteilte und von Bogenschützen erschießen ließ. In dem Glauben, er sei tot, ließ man ihn danach liegen. Sebastian war jedoch nicht tot und wurde von einer frommen Witwe mit dem Namen Irene, die ihn beerdigen wollte, als lebend erkannt und wieder gesund gepflegt. Nach seiner Genesung kehrte er zu Diokletian zurück und bekannte sich erneut zum Christentum. Diokletian befahl daraufhin, ihn mit Keulen im Circus zu erschlagen. Seinen Leichnam warf man in die Cloaca Maxima, einen städtischen Abflussgraben in der Nähe des Tiber, aus dem er von Christen geborgen und ad catacumbas (deutsch: „in der Senke“) beerdigt wurde.

Gedenktag: 20. Januar (Katholisch)

Featured

100 Jahre Schützengau Vilsbiburg

Featured

Gaumeisterschaft 2025

Die Termine für die Gaumeisterschaft 2025 stehen und sind unter Termine eingetragen.

Alle Unterlagen dazu sind hier zum Download.

Featured

Gau-Glücksschießen verbunden mit dem Gaukönigsschießen 2024

Termine für das diesjährige Gau-Glücksschießen verbunden mit dem Gaukönigsschießen 2024 sind im Kalender eingetragen.

Für die Gaukönige werden nur freistehende Schützen/Schützinnen gewertet.
Gaujugendkönig/in für U18 (Schüler / Jugend / Junioren II)

Ausschreibung wurde versendet, diese ist auch hier zum Download.

Featured

Wissenswertes zum Schützenausweis

Neueintritt

Der Verein meldet neue Mitglieder sofort nach Eintritt im ZMI.
Die Schützenausweise für die Mitglieder werden in der Regel im 4-wöchigen Turnus beim BSSB ausgestellt und an den Gau zur Weiterleitung an die Vereine geschickt.
Für jedes Neumitglied wird ein Schützenausweis in Kartenform ausgestellt. Der Schützenausweis steht für jedes Mitglied auch in digitaler Form im Portal MeinBSSB zur Verfügung.

Sollte ein Schütze gleich mehreren Vereinen gleichzeitig beitreten, so muss er sich für einen Verein als sogenannten Erstverein entscheiden, in allen weiteren Vereinen wird er als Zweitmitglied geführt. Möchte ein Schütze für einen Zweitverein an Rundenwettkämpfen und/oder Meisterschaften teilnehmen, muss ein Antrag auf einen Schützenausweis mit den jeweiligen Zweitvereinseinträgen ausgefüllt werden - Stichtag 15.08.2024 -> Passreferent Schützengau.

 

Änderungen

Die persönlichen Daten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum) müssen mit dem Personalausweis übereinstimmen.
Die Änderung der Adresse, Telefonnummer, etc. erfolgt entweder vom Verein über ZMI oder durch das Mitglied direkt über MeinBSSB. Ein schriftlicher Änderungsantrag muss in diesem Falle nicht eingereicht werden.
Bei Namensänderung (Heirat) oder falschen Angaben (Geburtsdatum, falsche Namensschreibweise, etc.) muss ein Änderungsantrag ausgefüllt werden. Die Einreichung des alten Schützenausweises bzw. einer Verlusterklärung ist nicht notwendig. Der alte Schützenausweis kann selbst vernichtet werden. Diese Änderungen können jederzeit beantragt werden.

Verlust

Falls der ausgestellte Schützenausweis verloren gegangen ist, kann ein neuer Ausweis beantragt werden. Hierzu ist ein Antrag auf einen Schützenausweis im ZMI zu beantragen. Der Antrag kann jederzeit über den Schützengau eingereicht werden. Die Beantragung ist auch vom Mitglied direkt über MeinBSSB möglich.


Erstvereinswechsel

Bei einem Erstvereinswechsel ist immer ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Beantragung eines Erstvereinswechsels über MeinBSSB ist nicht möglich. Der Antrag auf einen Schützenausweis muss immer über den neuen Erstverein gestellt werden. Die Einreichung des alten Schützenausweises bzw. einer Verlusterklärung ist nicht notwendig. Der alte Schützenausweis kann selbst vernichtet werden.
Der Erstvereinswechsel kann zwischen dem 15. 07. und 15. 08. eines Kalenderjahres, also im Bearbeitungszeitraum für das folgende Sportjahr, beantragt werden,
oder,
der Erstvereinswechsel kann zum 01. 01. eines Kalenderjahres beantragt werden. Für den neuen Erstverein tritt eine Sperre bis 30. 06. in Kraft, ggf. bleiben alte Startrechte erhalten.
Der Änderungsantrag muss zu den genannten Terminen beim Schützengau eingereicht werden.


Austritt

Alte Schützenausweise von ausgetretenen oder verstorbenen Mitgliedern müssen nicht mehr zwingend an den BSSB zurückgegeben werden. Diese Ausweise können auch vom Gau oder Verein direkt vernichtet werden. Auch das Einreichen von Verlusterklärungen nach Austritt ist nicht mehr zwingend erforderlich.


Kosten

Die Erstausstellung des Schützenausweises ist kostenlos.
Bei Neuausstellungen (z.B. bei Änderungen, Erstvereinswechseln, etc.) werden 10,- € pro Ausweis berechnet.
Für Mitglieder in den Schüler-, Jugend- und Juniorenklassen werden keine Gebühren erhoben.
Wird bei einer Änderung nur ein digitaler Ausweis gewünscht, fallen keine Gebühren an.

 

Alles Infos und Wissenswertes über MyBSSB findet ihr auf der Homepage des BSSB:
Häufige Fragen MeinBSSB – Bayerischer Sportschützenbund e.V.

Featured

Auswertung Auflage-Fernwettkampf 2024

Der Auflage-Fernwettkampf 2024 ist ausgewertet.
Die Teilnehmer der Finals werden Anfang September informiert.
ACHTUNG: Aktuelle Datei am 19.8.2024 eingestellt:
Hier der Link zum Endergebnis.